Mietbestimmungen
Der Mieter wird seine Miete im Voraus bezahlen und für eine ausreichende Sicherheit sorgen. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.
Der Kunde ist für verlorene, gestohlene oder kaputte Gegenstände verantwortlich. Diese Risiken können gegen Zahlung von 10 % der Mietsumme abgedeckt werden. Eine Versicherung wird standardmäßig mitgezählt, ist aber nicht verpflichtend. Ersatzgeräte sind nicht versichert. Schäden aufgrund böser Absicht sind nicht abgedeckt. Verschiedene Gegenstände, Kleidung, Rodeln, Berg-, Pulverschnee-, Schneeschuhwandern, Wandern, Tryskiing sind niemals versichert.
Nach Ende der Miete müssen die gemieteten Gegenstände bis spätestens 17:30 Uhr bzw. spätestens am nächsten Tag bis 9:00 Uhr zurückgegeben werden, andernfalls wird eine volle Tagesmiete berechnet. Vermietete Gegenstände sind nicht übertragbar.
Das Geschäft lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls mit der gemieteten Ausrüstung sowie für gelagerte, vergessene oder reparaturbedürftige Gegenstände ab. Bei Problemen mit der gemieteten Ausrüstung kommt der Kunde schnellstmöglich zu unserem Geschäft oder dem nächstgelegenen Sportgeschäft, um das Problem zu beheben.
Eventuelle Reparaturen, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Sportgeschäfts. Für vorsätzlich verursachte Schäden (z.B. Skifahren auf der Straße, Schotter, außerhalb markierter Pisten, auf „Schienen“, auf Gras, auf offenen Schneepisten) zahlt der Verursacher den Schadensersatz. Wert der gemieteten Ausrüstung.
Mit der Entgegennahme der Ausrüstung wird die Zahlung akzeptiert. Maßgeblich sind die Bestimmungen und der Mietvertrag in französischer Sprache.